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Trainer:
a2@hsc-holzwickede.de
Trainer:
d2@hsc-holzwickede.de
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Teilnahme an einem Kurs. In den Kursübersichten finden Sie eine Auflistung der Kurse nach Zeiten und Orten - bitte tragen Sie unbedingt im nachstehenden Formular die zwei- bis dreistellige Kursnr. ein, damit wir den gewünschten Kurs und die Kurszeiten sowie den Ort genau einordnen können.
Nach Ihrer Anmeldung setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung bzw. senden Ihnen eine Bestätigung Ihrer Kursanmeldung per E-Mail.
Füllen Sie bitte das Anmeldeformular im PDF-Format am Ende dieser Seite aus: Button klicken, runterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns zuschicken.
Der Wechsel von einer HSC-Vereinsmitgliedschaft auf die HSC-Flatrate kann lediglich zum Halbjahr erfolgen. Die Zahlung ist monatlich, halbjährlich oder ganzjährlich im Voraus per Lastschrifteinzug möglich (halbjährlich 3% Skonto, jährlich 5% Skonto).
Eintritt für jährliche Zahlungsweise nur im 1. Monat des Jahres möglich, halbjährliche Zahlungsweise ab 1. u. 7. Monat möglich. Die Anmeldung gilt immer vom 1. Tag der Kursteilnahme.
Ausgenommen der Aquafitness-Kurse (hier ist ein Zusatzbeitrag von 2,- € pro angegebener Kursstunde fällig), haben Sie nach Bestätigung der Anmeldung grenzenlosen Zugang auf unser HSC Fitness- und Gesundheitssportprogramm.
Wichtig: Melden Sie sich zu den von Ihnen gewünschten Kursen zuvor über die HSC-Hotline unter Tel. 02301-9450377 an. Die Teilnehmerzahl in den Kursen ist teilweise begrenzt.
Für Präventionskurse, an denen Sie regelmäßig teilgenommen haben, bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung pro Halbjahr ausgehändigt (Schülerflat ausgenommen).
Eine Kündigung ist mit einer 4-wöchigen Frist zum Halbjahresende 30.06. oder 31.12. eines Jahres möglich.
Anmeldungen und Fragen zur Flatrate richten Sie bitte direkt an die Leiterin des HSC Gesundheitssports, Susanne Werbinsky unter Tel. 02301-9450377 oder per E-Mail unter: hsc-werbinsky@gmx.de
Hier finden Sie eine vollständige Übersicht aller Kursstandorte, sortiert nach Städten:
Ambulanz Bayer Health Care AG, Ernst-Schering-Strasse 14
Bonhoefferhaus (Ev. Gemeindehaus), Hermannstr. 4
Ermeling - Halle, Ermelingstr.
Dobomil-Gebäude, Ostbürener Straße 171
Treffpunkt Windmühle, Kurt-Schumacher-Str. 62
Gemeindehaus "FreiRaum", Ahlinger Berg", Frdbg.-Dellwig
Übungsraum UKBS, Ardeyer Str. 66, Fröndenberg-Ardey
Begegnungsstätte, Berliner Allee 16a
Dudenroth - Sporthalle, Hauptstr. 77
Eingang Paul- Gerhardt - Schule, Schulstr. 8
Ev. Gemeindehaus, Goethestr. 6
HSC - Geschäftstelle, Hauptstr. 47
Kath. Gemeindehaus, Alois - Gemmeke - Haus, Hauptstr. 51
Kleinschwimmhalle Josef - Reding - Schule, Opherdicker Str. 44
Kraftraum Dudenrothhalle, Hauptstr. 77
Montanhydraulik - Stadion (Saal), Jahnstr. 7
Parkplatz Montanhydraulik - Stadion, Jahnstr. 7
Rausinger Halle, Rausingerstr. 30
Schwimmhalle Karl - Brauckmann - Schule, Karl - Brauckmann - Str. 5
Turnhalle Nordschule, Eingang Kantstr.
Turnhalle Paul - Gerhardt - Schule, Schulstr. 8
Familienbande, Bahnhofstr. 46
Mehrzweckhalle Halingen, Halinger Dorfstr. 41
Hallenbad Menden, Am Hünenköpfchen 1
Turnhalle an der Wilhemstaße 4
GBS-Fitnesswelt AKTIVIA, Am Papenbusch 32
Friedrich-Kayser-Schule (Aula), Am Stadtpark 1
Kath. Gemeindehaus, Am Brauck 7, Schwerte-Geisecke
Kath. Gemeindehaus, Goethestr. 22
St. Christophorus - Haus, Rosenweg 75, Schwerte-Holzen
Bürgerhaus Königsborn, Grillostr. 4
Aula der Grilloschule, Dahlienstr. 6, Unna-Königsborn
Bürgerforum Gesamtschule Königsborn, Döbelner Str. 7
Bürgerhaus Afferde, Afferder Weg 180
Hellwegschwimmbad, Königsborner Str.12, Unna-Massen
Ludwig-Polscher-Haus, Kirchstr. 10, Unna Lünern
Seniorentreff Fässchen, Hertinger Str. 12
Familienzentrum Arche, Emil-Bennemann-Str. 10, Unna-Massen
Sport-Center Ulrich Milcke, Max-Planck-Str. 6
Vereinsheim Kleingartenanlage Kastanienhain, Weidenweg 52d
Tanzschule Langhans, Am Hertinger Tor 8
Freestyle Fitnesscenter, Hertingerstr. 17
Haus des Friedens, Friedhofweg 3, Unna-Hemmerde
Bitte klicke auf einen der beiden nachfolgenden Button, um zu den jeweiligen Live-Übertragungen zu gelangen, die sich jeweils in einem neuen Fenster/Tab öffnen:
Seit Januar 2020 hat der Mehrspartenverein Holzwickeder SC auch eine Geh-Fußball-Abteilung (Walking Football). Die Regeln besagen unter anderem, dass das Laufen und der Körperkontakt verboten sind und der Ball nicht über Hüfthöhe gespielt werden darf. Das Alter ist während der Trainingseinheiten irrelevant, jedoch muss für eine Teilnahme am Spielbetrieb das Mindestalter von 50 Jahren erreicht sein.
Wer Lust hat, beim HSC mitzumachen und beim Training probeweise teilzunehmen, ist herzlich eingeladen. Das Training findet immer montags von 19 bis 20 Uhr auf dem kleinen Kunstrasenplatz im Montanhydraulik Stadion in Holzwickede statt.
Ansprechpartner sind Andreas Gümpel und Guido Börger unter den Telefonnummern 0178-3265622 beziehungsweise 0173-8039946.
Trainerteam:
Christian Radzko, M: 0174-4429554
Christian Lienecke, M: 01522-1756906
e1@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Patrick Werner, Tel. 0176-32514813
Özcan Taslak, M: 0173-2844646
e2@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Daniel Nowak, Tel. 0163-238233
Jacob Michel
e3@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Johannes Karb, Tel. 0174-1797893
Florian Riemer
e4@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Holger Riedel, Tel. 0177-2705796
Kai Dörre, Tel. 0151-46285261
e5@hsc-holzwickede.de
Trainer:
N.N.
N.N
e6@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Frank Spiekermann, Tel. 01516-4320449
f2@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Carsten Schlüter, Tel. 0174-6810969
Jan Menges, Tel. 0176-60973995
f1@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Frank Spiekermann, M: 01516-4320449
g1@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Rene Sangmeister
Mobil: 0171 - 2949459
g2@hsc-holzwickede.de
beschlossen in der Mitgliederversammlung am 26.08.2022 in 59439 Holzwickede, Rausinger Halle
Präambel:
Aus Gründen der Lesbarkeit sind im Satzungstext durchgängig alle Personen, Funktionen und Amtsträgerbezeichnungen in der männlichen Form gefasst. Soweit die männliche Form gewählt wird, werden damit sowohl weibliche wie männliche oder diverse Funktions- und Amtsträger angesprochen. Der Verein, seine Mitglieder und Mitarbeiter treten rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, entschieden entgegen. Er sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten der Mitglieder, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Holzwickeder Sport Club.
Er hat seinen Sitz in Holzwickede und ist in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, der sportlichen Jugendhilfe und des öffentlichen Gesundheitswesens.
Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Die Mitgliedschaft wird in Textform an den geschäftsführenden Vorstand unter Beifügung des SEPA-Mandats für den Lastschrifteinzug sämtlicher Beiträge, Gebühren und Umlagen beantragt. Beim Aufnahmeantrag eines Minderjährigen oder Geschäftsunfähigen ist die schriftliche Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden. Mit Unterzeichnung des Aufnahmeantrags erkennt der Antragsteller die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung an.
§ 5 Arten der Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus:
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
1. Der Austritt ist zum Halbjahr 30.06. oder 31.12. möglich.
2. Ein Ausschluss, ein befristetes Verbot der Teilnahme an Veranstaltungen oder Angeboten des Vereins oder eine andere Strafmaßnahme kann erfolgen,
Der Antrag auf Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied samt Begründung in Textform zuzuleiten. Das betroffene Mitglied wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen zu dem Antrag auf Ausschluss Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist ist vom geschäftsführenden Vorstand unter Berücksichtigung einer zugegangenen Stellungnahme des betroffenen Mitglieds über den Antrag zu entscheiden. Der Ausschluss wird dem betroffenen Mitglied in Textform mitgeteilt und ist mit Zugang wirksam. Gegen den Ausschluss besteht das Recht des Widerspruchs. Er ist spätestens einen Monat nach Bekanntgabe schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand einzulegen. Über den Widerspruch entscheidet der erweiterte Vorstand. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
3. Ein Mitglied kann auf Beschluss des geschäftsführenden Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Der Beschluss über die Streichung darf erst dann gefasst werden, wenn nach Versendung der Mahnung drei Wochen verstrichen sind und dem Mitglied in der Mahnung die Streichung bei Nichtzahlung angekündigt worden ist. Der Beschluss über die Streichung ist dem betroffenen Mitglied in Textform mitzuteilen. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche aus der Mitgliedschaft entspringenden Rechte. Die Beitragspflicht erlischt mit Beendigung des Geschäftsjahres an dem die Mitgliedschaft endet. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein zurückzugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem –ehemaligen- Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu. Die Beendigung befreit nicht von der Zahlung noch ausstehender Beiträge o.Ä.
§ 7 Beiträge
Die Mitglieder sind verpflichtet Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Zusätzlich können Aufnahmegebühren, Umlagen, Kursgebühren, abteilungsspezifische Beiträge und Sonderbeiträge für bestimmte Leistungen des Vereins erhoben werden. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Höhe und Fälligkeit der Umlagen entscheidet die Mitgliederversammlung. Umlagen können maximal bis zum 6-fachen des jährlichen Mitgliedsbeitrages festgesetzt werden. Über Höhe und Fälligkeit der übrigen Beiträge und Gebühren entscheidet der erweiterte Vorstand. Ferner ist der Verein berechtigt, Rücklastschriftgebühren und durch die Rücklastschrift entstehende Kosten in Rechnung zu stellen. Wenn der Beitrag im Zeitpunkt der Fälligkeit durch Verschulden des Mitglieds nicht beim Verein eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung im Zahlungsverzug. Rückständige Beiträge und Gebühren können nach vorangegangenem Mahnverfahren auf dem Rechtsweg eingetrieben werden. Dadurch entstehende Kosten sind vom Mitglied zusätzlich zu zahlen. Die Beiträge und Gebühren werden ohne gesonderte Rechnungsstellung im Voraus fällig. Sie werden ebenso wie die Umlagen und sonstige zu leistenden Geldzahlungen bei Mitgliedern, die ein SEPA-Mandat erteilt haben, zum Fälligkeitstermin eingezogen. Bei Neueintritt sind Beiträge und Gebühren zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung, der Anschrift sowie der E-Mailadresse mitzuteilen. Über Ausnahmen zu diesen Regelungen insbesondere auch über Stundungen oder Erlass von Mitgliedsbeiträgen, Gebühren oder Umlagen bzw. den Erlass der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, entscheidet in Einzelfällen der geschäftsführende Vorstand. Näheres regelt die Beitragsordnung.
§ 8 Haftung
Der Verein haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden und Verluste, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder Geräten des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen bzw. bei einer sonst für den Verein erfolgten Tätigkeit erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch bestehende Versicherungen gedeckt sind.
Die Haftung des Vorstandes, von ehrenamtlich Tätigen und Organ- oder Amtsträgern ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
§ 9 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
§ 10 Mitgliederversammlung
Jede Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands geleitet. Ist kein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollführer.
Teilnahme- und stimmberechtigten Personen, die online an der virtuellen oder hybriden Mitgliederversammlung teilnehmen, wird durch geeignete technische Vorrichtungen die Möglichkeit gegeben, virtuell an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auf elektronischem Wege auszuüben. Die Einzelheiten zur Registrierung und Gewährleistung der Zugangsberechtigung und Ausübung des Stimmrechts können in der Geschäftsordnung geregelt werden. Die Auswahl der technischen Rahmenbedingungen (z. B. die Auswahl der zu verwendenden Software bzw. Programme) legt der geschäftsführende Vorstand per Beschluss fest.
Technische Widrigkeiten, die zu einer Beeinträchtigung bei der Teilnahme oder bei der Stimmrechtsausübung führen, berechtigen die teilnahme- und stimmberechtigten Personen nicht dazu, gefasste Beschlüsse und vorgenommene Wahlen anzufechten, es sei denn, die Ursache der technischen Widrigkeiten ist dem Verantwortungsbereich des Vereins zuzurechnen.
Im Übrigen gelten für die virtuelle bzw. hybride Mitgliederversammlung die Vorschriften über die Mitgliederversammlung sinngemäß.
Die Einberufung einer von den Mitgliedern geforderten Versammlung hat dann innerhalb von 3 Monaten zu erfolgen. In der Einladung müssen alle Gründe, die seitens der Mitglieder für die Durchführung der Mitgliederversammlung genannt worden sind, in ihrem wesentlichen Inhalt wiedergegeben werden.
Sie entscheidet bei Beschlüssen und Wahlen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet und nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag. Änderungen der Satzung oder des Vereinszwecks können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Satzungsänderungen aufgrund von Auflagen des Registergerichts oder anderer Behörden sowie redaktionelle Änderungen können vom geschäftsführenden Vorstand beschlossen werden.
Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen grundsätzlich offen per Handzeichen oder bei Teilnahme an einer virtuellen oder hybriden Mitgliederversammlung auch durch elektronische Stimmabgabe. Wenn geheime Abstimmung beantragt wird, entscheidet darüber die Mitgliederversammlung. Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn dies von mindestens einem Fünftel der abgegebenen gültigen Stimmen verlangt wird.
§ 11 Vorstand
Der erweiterte Vorstand kann bei Bedarf durch den geschäftsführenden Vorstand um weitere Personen ergänzt werden:
Die Amtszeit beginnt
Der geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, bei Bedarf aufgabenbezogen für einzelne Projekte oder befristet besondere Vertreter nach § 30 BGB zu bestellen und diesen die damit verbundene Vertretung und Geschäftsführung zu übertragen.
Er kann ferner für bestimmte Aufgaben Ausschüsse bilden, Aufgaben delegieren und Ordnungen (insbesondere Beitrags-, Finanz- und Geschäftsordnung) erlassen. Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands können an allen Sitzungen der Organe und Abteilungen teilnehmen.
Der geschäftsführende Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der sich im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder anwesend ist. Er kann Mehrheitsbeschlüsse im Umlaufverfahren per E-Mail oder per Telefon- oder Videokonferenz fassen, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung per E-Mail oder Telefon- bzw. Videokonferenz mitwirken. In Telefon- oder Videokonferenzen gefasste Beschlüsse sind innerhalb einer Woche zu dokumentieren. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes haben in der Sitzung des geschäftsführenden Vorstandes je eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins, die im Auftrag des Vereins handeln, einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann grundsätzlich nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.
§ 12 Vereinsjugend
- die Jugendversammlung
- der Jugendvorstand
§ 13 Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens zehn Personen. die
von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt werden.
Aufsichtsratsmitglieder können nur aus wichtigem Grund durch die
Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen abberufen
werden.
Scheiden Mitglieder vorzeitig aus, kann der geschäftsführende Vorstand
Nachfolger*innen bestellen, die das Amt kommissarisch ausführen. Dies gilt
insbesondere, wenn die verbleibende Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder drei
Personen unterschreitet. Die folgende Mitgliederversammlung wählt dann den/die
Nachfolger*innen bis zur nächsten turnusmäßigen Neuwahl.
§ 13 a:
Dem Aufsichtsrat obliegt es, den geschäftsführenden Vorstand bei der Planung und Umsetzung wichtiger Angelegenheiten zu beraten, bei strategischen Entscheidungen mitzuwirken und die Wirtschafts- und Finanzsituation zu kontrollieren. Hierzu haben der /die Vorsitzende und/oder ein*e Vertreter*in das Recht, ohne Stimmrecht an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands beratend teilzunehmen.
Zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und ähnlichen Handlungen sowie
Investitionsvorhaben über 20.000 € und deren Finanzierung wird die Zustimmung des Aufsichtsrates benötigt.
Die Haftung der Mitglieder des Aufsichtsrates wird auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt.
Weiteres regelt eine Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, die der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands bedarf.
§14 Datenschutz
besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein oder dem Vereinsamt hinaus.
§ 15 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt alle zwei Jahre zwei Kassenprüfer*innen, die nicht dem erweiterten Vorstand angehören dürfen. Sie prüfen mindestens einmal jährlich die Kasse des Vereins.
Die Kassenprüfer erstatten auf der Mitgliederversammlung Bericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des geschäftsführenden Vorstands.
§16 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Voraussetzung ist, dass 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen zustimmen. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands die Liquidatoren. Je zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder nach Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vereinsvermögen an die Gemeinde Holzwickede, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Sports, zu verwenden hat.
Im Falle einer Fusion des Vereins mit einem anderen Verein fällt das Vermögen nach Vereinsauflösung an den neu entstehenden, steuerbegünstigten Fusionsverein bzw. den aufnehmenden steuerbegünstigten Verein, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Gemeinsamen sportlichen und ethischen Zielen und Idealen verpflichtet und getragen von dem Bestreben, den Menschen in unserer Region eine attraktive sportliche und vom Gemeinschaftsgedanken geprägte Heimat zu bieten, ist aus der Spielvereinigung Holzwickede und der Sportgemeinschaft Holzwickede im Jahre 2015 der
entstanden.
Am Rande des Ruhrgebiets gelegen und tief verwurzelt in dessen Tradition mit ehrlicher Arbeit, Offenheit und Verbundenheit mit Region, Menschen und Geschichte ist es unser Bestreben, eine echte Gemeinschaft mit starkem Wir-Gefühl zu sein.
Wir alle, das sind die Fußballerinnen und Fußballer jeden Alters, die Aktiven des Gesundheits-, Breiten und Rehabilitations-Sports, alle passiven und langjährigen Mitglieder, unsere Förderer, Unterstützer und Partner. Wir alle sind Teil des HSC, stehen zu ihm, zu seinen Werten und Zielen.
Wir wollen alle unsere Mitglieder, von der Jugend bis zum Seniorenalter, für den Sport begeistern. Unser Angebot im Breiten- und Gesundheitssport soll die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit gezielt erhalten, fördern und Freude an der Bewegung und der gemeinsamen sportlichen Betätigung vermitteln.
Der Leistungssportgedanke ist bei uns fest und nachhaltig verankert. Unsere erste und zweite Herrenmannschaft, die erste Damenmannschaft sowie die ersten Teams der A-, B-, C- und D-Jugend werden nach dem Leistungssportprinzip geführt und sollen eine herausgehobene Position im Fußball der Region einnehmen.
Auch allen weiteren Mannschaften soll ein organisierter Sportbetrieb mit qualifizierten Trainern, Meisterschafts- und Freundschaftsspielen angeboten werden.
Unsere Nachwuchsarbeit ist eine entscheidende Grundlage für den Bestand und die Entwicklung unseres Vereins. Kooperationen, zum Beispiel mit Kindergärten und Schulen streben wir an. Junge Talente sollen gezielt gefördert werden.
Um eine nachhaltige Entwicklung und beste Trainingsbedingungen zu gewährleisten, legen wir großen Wert auf eine qualifizierte Ausbildung aller unserer Übungsleiter. Das gilt für den Leistungs-, aber auch für den Gesundheits- und Breitensport.
Wir sind in der Region fest verwurzelt
Die Liebe zum Sport und unsere Identifikation mit dem HSC ist der Motor für unser sportliches, soziales und gesellschaftliches Engagement. Die Gemeinde Holzwickede mit ihrer historischen Entwicklung ist die Keimzelle unseres Vereins. Wir stehen fest zu dieser Region, sind elementarer Bestandteil von ihr und wollen ihre positive Entwicklung aktiv fördern und mitgestalten.
Wir wollen allen Mitgliedern eine sportliche und soziale Heimat bieten und ihnen und unseren Anhängern einen wichtigen Lebensinhalt geben. Unser Auftrag als wichtiger Teil des Gemeinwesens sieht Engagement auch in sozialen und sozialpolitischen Fragen vor, wobei wir stets sowohl das Wohl unserer Mitglieder als auch das Gemeinwohl im Blickfeld haben.
Sport überwindet Barrieren. Solidarität, Fairplay, Toleranz, gleiche Rechte und Pflichten und der Wille, sich für den Verein einzusetzen und auch zu engagieren – das prägt unsere tägliche Arbeit. Wir beziehen jeden, der zu uns kommt und unsere Werte und Ziele achtet, in unsere Gemeinschaft ein und nehmen uns Menschen an, die in Not geraten und/oder krank sind und unserer Hilfe bedürfen.
Wir sind mutig und fördern Zivilcourage.
Wir begreifen Vielfalt als Aufgabe und Chance. Jeder ist uns willkommen, unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder Behinderung. Rassismus in seinen unterschiedlichsten Erscheinungsformen lehnen wir nachdrücklich ab.
Wir sind nah – vor allem und gerade dann, wenn's drauf ankommt
In guten, aber insbesondere in schlechten Zeiten stehen wir eng zusammen. Wir helfen und unterstützen einander. Jeder Einzelne von uns ist Botschafter des HSC und soll ein positives Bild des Vereins nach innen und außen vermitteln. Unsere respektvolle, kritikfähige, täglich lernende und sich entwickelnde Gemeinschaft bildet das Fundament unseres Handelns.
Ob in den Fußballmannschaften, Schiedsrichter, beim Gesundheits-, Breiten und Reha-Sport, Offizielle, Vorstand und Geschäftsführung: jeder gibt sein Bestes und setzt sich nach besten Kräften für das Wohl des Vereins ein. Wir arbeiten konsequent an unserer Gesunderhaltung und Fitness und wollen im Wettkampf mit fairen Mitteln immer das Beste aus uns herausholen.
Wir werden unsere Freunde und Fans nicht enttäuschen, denn sie sind mit ihrer Leidenschaft und Leidensfähigkeit das Herz der HSC und gehören ebenso wie unsere passiven Mitglieder zu unserer Familie.
Bei der Führung unseres Vereins wollen wir professionell, seriös, unabhängig, kontinuierlich, nachhaltig und vorausschauend handeln und den HSC selbstbewusst, aber achtsam und behutsam in die Zukunft führen.
Dazu gehört ein kameradschaftliches Miteinander aller Akteure im Vorstand und in den Abteilungen mit allen Funktionären, Sportlern und Helfern. Unseren sportlichen, wirtschaftlichen und politischen Partnern begegnen wir fair und loyal. Mit einer kontinuierlichen und offenen Kommunikation nach innen und außen wollen wir Transparenz und Akzeptanz fördern.
Du möchtest Mitglied werden in einem starken Verein? Wir freuen uns darauf, Dich in unserer Gemeinschaft zu begrüßen, mit Dir gemeinsam Fußball zu schauen oder zu spielen, deine Teilnahme an einer der zahlreichen Kurse unserer Abteilung Gesundheitssport - oder, falls Du uns einfach nur unterstützen magst, freuen wir uns auch über eine passive Mitgliedschaft! Jedermann/-frau ist bei uns herzlich Willkommen!
Ab sofort gibt es für alle Abteilungen nur noch ein Antragsformular. Mitglieder für die eine Spielberechtigung beantragt werden soll nutzen bitte das entsprechende Formular des WDFV:
Des Weiteren haben wir die Informationspflichten gemäß DSGVO, sowie die Beitragsordnung in neuer Fassung (verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 26.08.2022) veröffentlicht.
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Das Mitglied ist damit berechtigt, ohne zusätzliche Kosten, an allen Abschnitten eines nicht fest definierten Sportkurses im Jahr teilzunehmen. Ausnahme: Aquafitness (muss eine Zusatzgebühr entrichtet werden).
Vereinsbeitrag-Staffelung:
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