Der HSC testet am Samstag, 26.2. spontan um 15.30 Uhr am Schulzentrum gegen
den Westfalenligisten SV Rödinghausen (U23)!
Der HSC testet am Samstag, 26.2. spontan um 15.30 Uhr am Schulzentrum gegen
den Westfalenligisten SV Rödinghausen (U23)!
Jugend / Trainer:
Holger Reiß, Tel. 0172-6782833
Lucien Wahl, Tel. 0175-2685594
a2@hsc-holzwickede.de
Jugend / Trainer:
Thomas Ostermann, Tel. 01522-8966855
Jörg Hladik-Bock, Tel. 01522-3944168
Jannis Hössel, Tel. 0176-34032465
b2@hsc-holzwickede.de
Jugend / Trainer:
Daniel Deutschmann, Tel. 0173-2772126
Tim Jakobi, Tel. 0152-37748163
c2@hsc-holzwickede.de
Jugend / Trainer:
Lars Thöle, Tel. 0174-6810080
Jonas Nowak, Tel. 0177-8674634
Timm Wagner, Tel. 0176-47920767
d2@hsc-holzwickede.de
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Teilnahme an einem Kurs. In den Kursübersichten finden Sie eine Auflistung der Kurse nach Zeiten und Orten - bitte tragen Sie unbedingt im nachstehenden Formular die zwei- bis dreistellige Kursnr. ein, damit wir den gewünschten Kurs und die Kurszeiten sowie den Ort genau einordnen können.
Nach Ihrer Anmeldung setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung bzw. senden Ihnen eine Bestätigung Ihrer Kursanmeldung per E-Mail.
Füllen Sie bitte das Anmeldeformular im PDF-Format am Ende dieser Seite aus: Button klicken, runterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns zuschicken.
Der Wechsel von einer HSC-Vereinsmitgliedschaft auf die HSC-Flatrate kann lediglich zum Halbjahr erfolgen. Die Zahlung ist monatlich, halbjährlich oder ganzjährlich im Voraus per Lastschrifteinzug möglich (halbjährlich 3% Skonto, jährlich 5% Skonto).
Eintritt für jährliche Zahlungsweise nur im 1. Monat des Jahres möglich, halbjährliche Zahlungsweise ab 1. u. 7. Monat möglich. Die Anmeldung gilt immer vom 1. Tag der Kursteilnahme.
Ausgenommen der Aquafitness-Kurse (hier ist ein Zusatzbeitrag von 2,- € pro angegebener Kursstunde fällig), haben Sie nach Bestätigung der Anmeldung grenzenlosen Zugang auf unser HSC Fitness- und Gesundheitssportprogramm.
Wichtig: Melden Sie sich zu den von Ihnen gewünschten Kursen zuvor über die HSC-Hotline unter Tel. 02301-9450377 an. Die Teilnehmerzahl in den Kursen ist teilweise begrenzt.
Für Präventionskurse, an denen Sie regelmäßig teilgenommen haben, bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung pro Halbjahr ausgehändigt (Schülerflat ausgenommen).
Eine Kündigung ist mit einer 4-wöchigen Frist zum Halbjahresende 30.06. oder 31.12. eines Jahres möglich.
Anmeldungen und Fragen zur Flatrate richten Sie bitte direkt an die Leiterin des HSC Gesundheitssports, Susanne Werbinsky unter Tel. 02301-9450377 oder per E-Mail unter: hsc-werbinsky@gmx.de
Hier finden Sie eine vollständige Übersicht aller Kursstandorte, sortiert nach Städten:
Ambulanz Bayer Health Care AG, Ernst-Schering-Strasse 14
Bonhoefferhaus (Ev. Gemeindehaus), Hermannstr. 4
Ermeling - Halle, Ermelingstr.
Dobomil-Gebäude, Ostbürener Straße 171
Treffpunkt Windmühle, Kurt-Schumacher-Str. 62
Gemeindehaus "FreiRaum", Ahlinger Berg", Frdbg.-Dellwig
Übungsraum UKBS, Ardeyer Str. 66, Fröndenberg-Ardey
Begegnungsstätte, Berliner Allee 16a
Dudenroth - Sporthalle, Hauptstr. 77
Eingang Paul- Gerhardt - Schule, Schulstr. 8
Ev. Gemeindehaus, Goethestr. 6
HSC - Geschäftstelle, Hauptstr. 47
Kath. Gemeindehaus, Alois - Gemmeke - Haus, Hauptstr. 51
Kleinschwimmhalle Josef - Reding - Schule, Opherdicker Str. 44
Kraftraum Dudenrothhalle, Hauptstr. 77
Montanhydraulik - Stadion (Saal), Jahnstr. 7
Parkplatz Montanhydraulik - Stadion, Jahnstr. 7
Rausinger Halle, Rausingerstr. 30
Schwimmhalle Karl - Brauckmann - Schule, Karl - Brauckmann - Str. 5
Turnhalle Nordschule, Eingang Kantstr.
Turnhalle Paul - Gerhardt - Schule, Schulstr. 8
Familienbande, Bahnhofstr. 46
Mehrzweckhalle Halingen, Halinger Dorfstr. 41
Hallenbad Menden, Am Hünenköpfchen 1
Turnhalle an der Wilhemstaße 4
GBS-Fitnesswelt AKTIVIA, Am Papenbusch 32
Friedrich-Kayser-Schule (Aula), Am Stadtpark 1
Kath. Gemeindehaus, Am Brauck 7, Schwerte-Geisecke
Kath. Gemeindehaus, Goethestr. 22
St. Christophorus - Haus, Rosenweg 75, Schwerte-Holzen
Bürgerhaus Königsborn, Grillostr. 4
Aula der Grilloschule, Dahlienstr. 6, Unna-Königsborn
Bürgerforum Gesamtschule Königsborn, Döbelner Str. 7
Bürgerhaus Afferde, Afferder Weg 180
Hellwegschwimmbad, Königsborner Str.12, Unna-Massen
Ludwig-Polscher-Haus, Kirchstr. 10, Unna Lünern
Seniorentreff Fässchen, Hertinger Str. 12
Familienzentrum Arche, Emil-Bennemann-Str. 10, Unna-Massen
Sport-Center Ulrich Milcke, Max-Planck-Str. 6
Vereinsheim Kleingartenanlage Kastanienhain, Weidenweg 52d
Tanzschule Langhans, Am Hertinger Tor 8
Freestyle Fitnesscenter, Hertingerstr. 17
Haus des Friedens, Friedhofweg 3, Unna-Hemmerde
Bitte klicke auf einen der beiden nachfolgenden Button, um zu den jeweiligen Live-Übertragungen zu gelangen, die sich jeweils in einem neuen Fenster/Tab öffnen:
Seit Januar 2020 hat der Mehrspartenverein Holzwickeder SC auch eine Geh-Fußball-Abteilung (Walking Football). Die Regeln besagen unter anderem, dass das Laufen und der Körperkontakt verboten sind und der Ball nicht über Hüfthöhe gespielt werden darf. Das Alter ist während der Trainingseinheiten irrelevant, jedoch muss für eine Teilnahme am Spielbetrieb das Mindestalter von 50 Jahren erreicht sein.
Wer Lust hat, beim HSC mitzumachen und beim Training probeweise teilzunehmen, ist herzlich eingeladen. Das Training findet immer montags von 19 bis 20 Uhr auf dem kleinen Kunstrasenplatz im Montanhydraulik Stadion in Holzwickede statt.
Ansprechpartner sind Andreas Gümpel und Guido Börger unter den Telefonnummern 0178-3265622 beziehungsweise 0173-8039946.
Trainerteam:
Robert Opitz, Tel. 0162-1829652
Taufeck Essakali, Tel. 0170-1504357
Isabell Opitz, Tel. 01514-3270625
e1@hsc-holzwickede.de
Training: Di + Do 17:00 - 18:30 Uhr, Schulzentrum
Trainer:
Andree Schübbe, Tel. 0173-7938747
e2@hsc-holzwickede.de
Training: Di + Do 17:00 - 18:30 Uhr, Schulzentrum
Jugend / Trainer:
Christian Radzko, Tel. 0174-4429554
Christian Lieneke, Tel. 01522-1756906
f1@hsc-holzwickede.de
Training: Di + Do 17:00 - 18:30 Uhr, Haarstrang Sportanlage
Jugend / Trainer:
Dimitrios Stamatopoulos, Tel. 01516-2875487
Patrick Werner, Tel. 0176-32514813
Abderrazek Bekrioui, Tel. 0177-8053108
f2@hsc-holzwickede.de
Training: Mo + Do 17:00 - 18:30 Uhr, Haarstrang Sportanlage
Trainerteam:
Daniel Nowak, Tel. 0163-238233
Jacob Michel
f3@hsc-holzwickede.de
Training: Di + Do 17:00 - 18:30 Uhr, Haarstrang Sportanlage
Haarstrang Sportanlage
Jugend / Trainer:
Johannes Karb, Tel. 0174-1797893
Florian Riemer
f4@hsc-holzwickede.de
Training: Di + Do 17:00 - 18:30 Uhr, Haarstrang Sportanlage
Trainerteam:
Holger Riedel, Tel. 0177-2705796
Kai Dörre, Tel. 0151-46285261
g1@hsc-holzwickede.de
Training: Mo + Fr 16:30 - 18:00 Uhr, Haarstrang Sportanlage
Trainerteam:
Carsten Schlüter, Tel. 0174-6810969
Oliver Sternitzky, Tel. 0171-8481809
g2@hsc-holzwickede.de
Training: Mo + Fr 16:30 - 18:00 Uhr, Haarstrang Sportanlage
Trainerteam:N.N.
g3@hsc-holzwickede.de
Training: Mo + Fr 16:30 - 18:00 Uhr, Haarstrang Sportanlage
Trainerteam:
N.N.
g4@hsc-holzwickede.de
Training: Mo + Fr 16:30 - 18:00 Uhr, Haarstrang Sportanlage
beschlossen in der Mitgliederversammlung am 22.05.2017 in 59439 Holzwickede, Jahnstraße 7
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Holzwickeder Sport Club.
Er hat seinen Sitz in Holzwickede und ist in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, der Jugendhilfe und des öffentlichen Gesundheitswesens.
Diese Zwecke werden unter der Berücksichtigung des vom Verein selbstgegebenen Leitbildes, welches Anhang der Satzung ist- insbesondere verwirklicht durch:
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereinsvermögen.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Erklärung an den geschäftsführenden Vorstand unter Beifügung des SEPA-Mandats für den Lastschrifteinzug sämtlicher Beiträge und Gebühren beantragt.
Beim Aufnahmeantrag eines Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden. Mit Unterzeichnung des Aufnahmeantrags erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung an.
§ 5 Arten der Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus:
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
Der Ausschluss / das befristete Teilnahmeverbot kann auf begründeten Antrag nach vorheriger Anhörung des Betroffenen durch den geschäftsführenden Vorstand erfolgen.
Er wird dem betroffenen Mitglied schriftlich unter Angabe der Gründe mitgeteilt und ist mit Zugang wirksam.
Gegen den Ausschluss besteht das Recht des Widerspruchs. Er ist spätestens einen Monat nach Bekanntgabe schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand einzulegen. Über den Widerspruch entscheidet der erweiterte Vorstand. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche aus der Mitgliedschaft entspringenden Rechte. Die Beitragspflicht erlischt mit Beendigung des laufenden Geschäftsjahres. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein zurückzugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem ehemaligen Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.
Die Beendigung befreit nicht von der Zahlung noch ausstehender Beiträge o.ä.
§ 7 Beiträge
Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge. Zusätzlich können Aufnahmegebühren, Umlagen, Kursgebühren, abteilungsspezifische Beiträge und Sonderbeiträge für bestimmte Leistungen des Vereins erhoben werden.
Über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge und Umlagen entscheidet die Mitgliederversammlung. Umlagen können maximal bis zum 6-fachen des jährlichen Mitgliedsbeitrages festgesetzt werden. Über Höhe und Fälligkeit der übrigen Beiträge und Gebühren entscheidet der erweiterte Vorstand.
Ferner ist der Verein berechtigt Rücklastschriftgebühren und durch die Rücklastschrift entstehende Kosten in Rechnung zu stellen.
Von Mitgliedern, die kein SEPA-Mandat erteilen, kann eine Gebühr für Rechnungsstellung gefordert werden.
Wenn der Beitrag im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim Verein eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung im Zahlungsverzug.
Rückständige Beiträge und Gebühren können nach vorangegangenem Mahnverfahren auf dem Rechtsweg eingetrieben werden. Dadurch entstehende Kosten sind vom Mitglied zusätzlich zu zahlen.
Die Beiträge und Gebühren werden ohne gesonderte Rechnungsstellung im Voraus fällig.
Sie werden von Mitgliedern, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, zum Fälligkeitstermin eingezogen.
Bei Neueintritt sind Beiträge und Gebühren zu Beginn der Mitgliedschaft fällig.
Über Ausnahmen zu diesen Regelungen insbesondere auch über Stundungen oder Erlass von Mitgliedsbeiträgen, Gebühren oder Umlagen bzw. den Erlass der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, entscheidet in Einzelfällen dergeschäftsführende Vorstand.
Näheres regelt die Beitragsordnung.
§ 8 Haftung
Der Verein haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden und Verluste, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder Geräten des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen bzw. bei einer sonst für den Verein erfolgten Tätigkeit erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch bestehende Versicherungen gedeckt sind.
Die Haftung des Vorstandes, von ehrenamtlich Tätigen und Organ- oder Amtsträgern ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
§ 9 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
§ 10 Mitgliederversammlung
Die Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung hat dann innerhalb von 3 Monaten zu erfolgen. In der Einladung müssen alle Gründe, die seitens der Mitglieder für die Durchführung der außerordentlichen Mitgliederversammlung genannt worden sind, in ihrem wesentlichen Inhalt wiedergegeben werden.
a. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer
b. Entlastung des Vorstandes
c. Wahl und Abwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
d. Festsetzung der Beiträge und Umlagen
e. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
f. Beschlussfassung über Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins
g. Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden
Änderungen der Satzung oder des Vereinszwecks können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Satzungsänderungen aufgrund von Auflagen des Registergerichts oder anderer Behörden, sowie redaktionelle Änderungen können vom geschäftsführenden Vorstand beschlossen werden.
Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn dies von mindestens 1/5 der anwesenden Stimmberechtigten verlangt wird.
§ 11 Vorstand
Je 2 dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.
Der Jugendleiter wird von der Jugendversammlung gewählt und von der Mitgliederversammlung bestätigt.
Der erweiterte Vorstand kann sich bei Bedarf um weitere Personen ergänzen
Sollte ein Vorstandsamt nicht anderweitig besetzt werden können, so kann ein Vorstandsmitglied ein zweites Amt ausüben.
Der geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, bei Bedarf aufgabenbezogen für einzelne Projekte oder befristet besondere Vertreter nach § 30 BGB zu bestellen und diesen die damit verbundene Vertretung und Geschäftsführung zu übertragen.
Er kann ferner für bestimmte Aufgaben Ausschüsse bilden, Aufgaben delegieren und Ordnungen erlassen.
Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands können an allen Sitzungen der Organe und Abteilungen teilnehmen.
§ 12 Aufsichtsrat
Amtszeit unbesetzt, sofern nicht für den Rest der Amtszeit ein Nachfolger durch Einzelwahl bestellt wird. Führt das Ausscheiden eines Mitglieds des Aufsichtsrats dazu, dass die Mindestzahl von drei Mitgliedern nicht erreicht wird, hat eine Nachwahl zu erfolgen.
Stellvertreter.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Im Einverständnis sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder können Beschlüsse auch schriftlich, telefonisch, per Telefax oder in elektronischer Form gefasst werden.
Der Erste Vorsitzende oder ein von ihm beauftragtes anderes Vorstandsmitglied können an den Sitzungen des Aufsichtsrats ohne Stimmrecht teilnehmen. Fasst der Aufsichtsrat Beschlüsse im Umlaufverfahren, so ist dem Ersten Vorsitzenden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§ 12 a Aufgaben
§ 13 Vereinsjugend
§ 14 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die nicht dem erweiterten Vorstand angehören dürfen. Sie prüfen mindestens einmal jährlich die Kasse des Vereins.
Die Kassenprüfer erstatten auf der Mitgliederversammlung Bericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstandes.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Direkte Wiederwahl ist zulässig.
§ 15 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Voraussetzung ist, dass 3/4 der abgegebenen Stimmen zustimmen.
Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder nach Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vereinsvermögen an die Gemeinde Holzwickede, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Sports zu verwenden hat.
Im Falle einer Fusion des Vereins mit einem anderen Verein, fällt das Vermögen nach Vereinsauflösung an den neu entstehenden, steuerbegünstigten Fusionsverein bzw. den aufnehmenden steuerbegünstigten Verein, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Beschlüsse hierüber dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.
Gemeinsamen sportlichen und ethischen Zielen und Idealen verpflichtet und getragen von dem Bestreben, den Menschen in unserer Region eine attraktive sportliche und vom Gemeinschaftsgedanken geprägte Heimat zu bieten, ist aus der Spielvereinigung Holzwickede und der Sportgemeinschaft Holzwickede im Jahre 2015 der
entstanden.
Am Rande des Ruhrgebiets gelegen und tief verwurzelt in dessen Tradition mit ehrlicher Arbeit, Offenheit und Verbundenheit mit Region, Menschen und Geschichte ist es unser Bestreben, eine echte Gemeinschaft mit starkem Wir-Gefühl zu sein.
Wir alle, das sind die Fußballerinnen und Fußballer jeden Alters, die Aktiven des Gesundheits-, Breiten und Rehabilitations-Sports, alle passiven und langjährigen Mitglieder, unsere Förderer, Unterstützer und Partner. Wir alle sind Teil des HSC, stehen zu ihm, zu seinen Werten und Zielen.
Wir wollen alle unsere Mitglieder, von der Jugend bis zum Seniorenalter, für den Sport begeistern. Unser Angebot im Breiten- und Gesundheitssport soll die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit gezielt erhalten, fördern und Freude an der Bewegung und der gemeinsamen sportlichen Betätigung vermitteln.
Der Leistungssportgedanke ist bei uns fest und nachhaltig verankert. Unsere erste und zweite Herrenmannschaft, die erste Damenmannschaft sowie die ersten Teams der A-, B-, C- und D-Jugend werden nach dem Leistungssportprinzip geführt und sollen eine herausgehobene Position im Fußball der Region einnehmen.
Auch allen weiteren Mannschaften soll ein organisierter Sportbetrieb mit qualifizierten Trainern, Meisterschafts- und Freundschaftsspielen angeboten werden.
Unsere Nachwuchsarbeit ist eine entscheidende Grundlage für den Bestand und die Entwicklung unseres Vereins. Kooperationen, zum Beispiel mit Kindergärten und Schulen streben wir an. Junge Talente sollen gezielt gefördert werden.
Um eine nachhaltige Entwicklung und beste Trainingsbedingungen zu gewährleisten, legen wir großen Wert auf eine qualifizierte Ausbildung aller unserer Übungsleiter. Das gilt für den Leistungs-, aber auch für den Gesundheits- und Breitensport.
Wir sind in der Region fest verwurzelt
Die Liebe zum Sport und unsere Identifikation mit dem HSC ist der Motor für unser sportliches, soziales und gesellschaftliches Engagement. Die Gemeinde Holzwickede mit ihrer historischen Entwicklung ist die Keimzelle unseres Vereins. Wir stehen fest zu dieser Region, sind elementarer Bestandteil von ihr und wollen ihre positive Entwicklung aktiv fördern und mitgestalten.
Wir wollen allen Mitgliedern eine sportliche und soziale Heimat bieten und ihnen und unseren Anhängern einen wichtigen Lebensinhalt geben. Unser Auftrag als wichtiger Teil des Gemeinwesens sieht Engagement auch in sozialen und sozialpolitischen Fragen vor, wobei wir stets sowohl das Wohl unserer Mitglieder als auch das Gemeinwohl im Blickfeld haben.
Sport überwindet Barrieren. Solidarität, Fairplay, Toleranz, gleiche Rechte und Pflichten und der Wille, sich für den Verein einzusetzen und auch zu engagieren – das prägt unsere tägliche Arbeit. Wir beziehen jeden, der zu uns kommt und unsere Werte und Ziele achtet, in unsere Gemeinschaft ein und nehmen uns Menschen an, die in Not geraten und/oder krank sind und unserer Hilfe bedürfen.
Wir sind mutig und fördern Zivilcourage.
Wir begreifen Vielfalt als Aufgabe und Chance. Jeder ist uns willkommen, unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder Behinderung. Rassismus in seinen unterschiedlichsten Erscheinungsformen lehnen wir nachdrücklich ab.
Wir sind nah – vor allem und gerade dann, wenn's drauf ankommt
In guten, aber insbesondere in schlechten Zeiten stehen wir eng zusammen. Wir helfen und unterstützen einander. Jeder Einzelne von uns ist Botschafter des HSC und soll ein positives Bild des Vereins nach innen und außen vermitteln. Unsere respektvolle, kritikfähige, täglich lernende und sich entwickelnde Gemeinschaft bildet das Fundament unseres Handelns.
Ob in den Fußballmannschaften, Schiedsrichter, beim Gesundheits-, Breiten und Reha-Sport, Offizielle, Vorstand und Geschäftsführung: jeder gibt sein Bestes und setzt sich nach besten Kräften für das Wohl des Vereins ein. Wir arbeiten konsequent an unserer Gesunderhaltung und Fitness und wollen im Wettkampf mit fairen Mitteln immer das Beste aus uns herausholen.
Wir werden unsere Freunde und Fans nicht enttäuschen, denn sie sind mit ihrer Leidenschaft und Leidensfähigkeit das Herz der HSC und gehören ebenso wie unsere passiven Mitglieder zu unserer Familie.
Bei der Führung unseres Vereins wollen wir professionell, seriös, unabhängig, kontinuierlich, nachhaltig und vorausschauend handeln und den HSC selbstbewusst, aber achtsam und behutsam in die Zukunft führen.
Dazu gehört ein kameradschaftliches Miteinander aller Akteure im Vorstand und in den Abteilungen mit allen Funktionären, Sportlern und Helfern. Unseren sportlichen, wirtschaftlichen und politischen Partnern begegnen wir fair und loyal. Mit einer kontinuierlichen und offenen Kommunikation nach innen und außen wollen wir Transparenz und Akzeptanz fördern.
Du möchtest Mitglied werden in einem starken Verein? Wir freuen uns darauf, Dich in unserer Gemeinschaft zu begrüßen, mit Dir gemeinsam Fußball zu schauen oder zu spielen, deine Teilnahme an einer der zahlreichen Kurse unserer Abteilung Gesundheitssport - oder, falls Du uns einfach nur unterstützen magst, freuen wir uns auch über eine passive Mitgliedschaft! Jedermann/-frau ist bei uns herzlich Willkommen!
Bitte wähle aus einen der folgenden Anträge für die Fußball-Abteilung (grün) oder den HSC-Gesundheitssport (blau):
Öffnen Sie das Anmeldeformular am Ende dieser Seite (Button), drucken Sie es aus, und senden Sie es uns ausgefüllt zu.
Das Mitglied ist damit berechtigt, ohne zusätzliche Kosten, an allen Abschnitten eines nicht fest definierten Sportkurses im Jahr teilzunehmen. Ausnahme: Aquafitness (muss eine Zusatzgebühr entrichtet werden).
Vereinsbeitrag-Staffelung:
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