Neuer Sponsor beim HSC đ€
Karl Lösbrock bedankt sich hier bei Boris Fahle, GeschĂ€ftsfĂŒhrer von Consilium Vermögensmanagement und Mitglied im HSC Aufsichtsrat, im Namen der HSC Familie fĂŒr die UnterstĂŒtzung.
Neuer Sponsor beim HSC đ€
Karl Lösbrock bedankt sich hier bei Boris Fahle, GeschĂ€ftsfĂŒhrer von Consilium Vermögensmanagement und Mitglied im HSC Aufsichtsrat, im Namen der HSC Familie fĂŒr die UnterstĂŒtzung.

Die Ă50 FuĂballer des SC Holzwickede bestehen inzwischen aus 35 Spielern. Trainiert wird jeden Dienstag um 18 Uhr. In der vergangenen Saison absolvierte die Mannschaft 10 Spiele ĂŒber den halben Platz. Vier Partien wurden gewonnen, vier verloren und zwei endeten unentschieden. Die Ă50 nimmt jedes Jahr an den Kreismeisterschaften teil und konnte diesen Wettbewerb bereits mehrfach fĂŒr sich entscheiden. ZusĂ€tzlich spielt das Team regelmĂ€Ăig bei Turnieren in der Halle und auf dem Feld.
Verantwortlich fĂŒr die Ă50 berichtet Siggi Wettklo ĂŒber eine engagierte und eingespielte Gruppe, die den Sport mit viel Freude und Zusammenhalt ausĂŒbt.
Die Hobby-Sportgruppe trifft sich immer montags von 20:00 bis 21:30 Uhr auf der Haarstrang-Sportanlage. Die Teilnehmer im Alter von 30 bis 60 Jahren spielen ohne groĂen Leistungsdruck und mit viel Freude am gemeinsamen Sport. Der SpaĂ steht bei uns an erster Stelle!
Weitere Informationen bei Felix Main: f.main@gmx.de
Trainer:
a2@hsc-holzwickede.de
Trainer:
d2@hsc-holzwickede.de
Wir freuen uns ĂŒber Ihr Interesse an der Teilnahme an einem Kurs. In den KursĂŒbersichten finden Sie eine Auflistung der Kurse nach Zeiten und Orten – bitte tragen Sie unbedingt im nachstehenden Formular die zwei- bis dreistellige Kursnr. ein, damit wir den gewĂŒnschten Kurs und die Kurszeiten sowie den Ort genau einordnen können.
Nach Ihrer Anmeldung setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung bzw. senden Ihnen eine BestÀtigung Ihrer Kursanmeldung per E-Mail.
FĂŒllen Sie bitte das Anmeldeformular im PDF-Format am Ende dieser Seite aus: Button klicken, runterladen, ausdrucken, ausfĂŒllen und uns zuschicken.
Der Wechsel von einer HSC-Vereinsmitgliedschaft auf die HSC-Flatrate kann lediglich zum Halbjahr erfolgen. Die Zahlung ist monatlich, halbjÀhrlich oder ganzjÀhrlich im Voraus per Lastschrifteinzug möglich (halbjÀhrlich 3% Skonto, jÀhrlich 5% Skonto).
Eintritt fĂŒr jĂ€hrliche Zahlungsweise nur im 1. Monat des Jahres möglich, halbjĂ€hrliche Zahlungsweise ab 1. u. 7. Monat möglich. Die Anmeldung gilt immer vom 1. Tag der Kursteilnahme.
Ausgenommen der Aquafitness-Kurse (hier ist ein Zusatzbeitrag von 2,- ⏠pro angegebener Kursstunde fÀllig), haben Sie nach BestÀtigung der Anmeldung grenzenlosen Zugang auf unser HSC Fitness- und Gesundheitssportprogramm.
Wichtig: Melden Sie sich zu den von Ihnen gewĂŒnschten Kursen zuvor ĂŒber die HSC-Hotline unter Tel. 02301-9450377 an. Die Teilnehmerzahl in den Kursen ist teilweise begrenzt.
FĂŒr PrĂ€ventionskurse, an denen Sie regelmĂ€Ăig teilgenommen haben, bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung pro Halbjahr ausgehĂ€ndigt (SchĂŒlerflat ausgenommen).
Eine KĂŒndigung ist mit einer 4-wöchigen Frist zum Halbjahresende 30.06. oder 31.12. eines Jahres möglich.
Anmeldungen und Fragen zur Flatrate richten Sie bitte direkt an die Leiterin des HSC Gesundheitssports, Susanne Werbinsky unter Tel. 02301-9450377 oder per E-Mail unter: hsc-werbinsky@gmx.de
Hier finden Sie eine vollstĂ€ndige Ăbersicht aller Kursstandorte, sortiert nach StĂ€dten:
Ambulanz Bayer Health Care AG, Ernst-Schering-Strasse 14
Bonhoefferhaus (Ev. Gemeindehaus), Hermannstr. 4
Ermeling – Halle, Ermelingstr.
Dobomil-GebĂ€ude, OstbĂŒrener StraĂe 171
Treffpunkt WindmĂŒhle, Kurt-Schumacher-Str. 62
Gemeindehaus „FreiRaum“, Ahlinger Berg“, Frdbg.-Dellwig
Ăbungsraum UKBS, Ardeyer Str. 66, Fröndenberg-Ardey
BegegnungsstÀtte, Berliner Allee 16a
Dudenroth – Sporthalle, Hauptstr. 77
Eingang Paul- Gerhardt – Schule, Schulstr. 8
Ev. Gemeindehaus, Goethestr. 6
HSC – GeschĂ€ftstelle, Hauptstr. 47
Kath. Gemeindehaus, Alois – Gemmeke – Haus, Hauptstr. 51
Kleinschwimmhalle Josef – Reding – Schule, Opherdicker Str. 44
Kraftraum Dudenrothhalle, Hauptstr. 77
Montanhydraulik – Stadion (Saal), Jahnstr. 7
Parkplatz Montanhydraulik – Stadion, Jahnstr. 7
Rausinger Halle, Rausingerstr. 30
Schwimmhalle Karl – Brauckmann – Schule, Karl – Brauckmann – Str. 5
Turnhalle Nordschule, Eingang Kantstr.
Turnhalle Paul – Gerhardt – Schule, Schulstr. 8
Familienbande, Bahnhofstr. 46
Mehrzweckhalle Halingen, Halinger Dorfstr. 41
Hallenbad Menden, Am HĂŒnenköpfchen 1
Turnhalle an der WilhemstaĂe 4
GBS-Fitnesswelt AKTIVIA, Am Papenbusch 32
Friedrich-Kayser-Schule (Aula), Am Stadtpark 1
Kath. Gemeindehaus, Am Brauck 7, Schwerte-Geisecke
Kath. Gemeindehaus, Goethestr. 22
St. Christophorus – Haus, Rosenweg 75, Schwerte-Holzen
BĂŒrgerhaus Königsborn, Grillostr. 4
Aula der Grilloschule, Dahlienstr. 6, Unna-Königsborn
BĂŒrgerforum Gesamtschule Königsborn, Döbelner Str. 7
BĂŒrgerhaus Afferde, Afferder Weg 180
Hellwegschwimmbad, Königsborner Str.12, Unna-Massen
Ludwig-Polscher-Haus, Kirchstr. 10, Unna LĂŒnern
Seniorentreff FĂ€sschen, Hertinger Str. 12
Familienzentrum Arche, Emil-Bennemann-Str. 10, Unna-Massen
Sport-Center Ulrich Milcke, Max-Planck-Str. 6
Vereinsheim Kleingartenanlage Kastanienhain, Weidenweg 52d
Tanzschule Langhans, Am Hertinger Tor 8
Freestyle Fitnesscenter, Hertingerstr. 17
Haus des Friedens, Friedhofweg 3, Unna-Hemmerde
Bitte klicke auf einen der beiden nachfolgenden Button, um zu den jeweiligen Live-Ăbertragungen zu gelangen, die sich jeweils in einem neuen Fenster/Tab öffnen:
So wie bei unseren Mannschaften stehen auch bei den Unparteiischen jedes Jahr zum Ende der Saison die wichtigen Entscheidungen ĂŒber Auf- und Abstieg an. Zum Ende der abgelaufenen Saison gab es gleich mehrere sehr erfreuliche Nachrichten. Zur neuen Saison können wir gleich zwei Aufsteiger:innen in die höchsten Spielklassen vermelden.
Als einer der ersten vier mĂ€nnlichen spezialisierten Assistenten hat es unser Westfalenliga-Schiedsrichter Juanvi Querol MartĂnez (auf dem Foto links) in die Frauen-Bundesliga geschafft. Dabei legte Juan, der erst seit drei Jahren in Deutschland ist, einen beeindruckenden Weg hin. Er erlernte in Rekordzeit die deutsche Sprache und eroberte so schnell die deutschen Ligen, dass er schon sehr bald in der Westfalenliga eingesetzt wurde. Dort setzte Juan seinen bemerkenswert erfolgreichen Weg fort und erreichte nun einen Platz in der Frauen-Bundesliga.
Die letzte HĂŒrde absolvierte Juan im Juli beim Lehrgang am DFB-Campus und ist damit in der nĂ€chsten Saison definitiv in der höchsten deutschen Frauen-Spielklasse dabei. Dort warten Klassiker wie Bayern gegen Wolfsburg auf unseren Unparteiischen. Voller Vorfreude geht Juan in die nĂ€chste Saison und ist gespannt, welchen neuen Herausforderungen er sich stellen muss. Lieber Juan, wir als Verein HSC freuen uns sehr ĂŒber deinen Werdegang und Aufstieg und wĂŒnschen dir viel SpaĂ und Erfolg in der neuen Spielklasse.
Doch nicht nur Juan konnte in der letzten Saison beeindrucken. Auch unsere Schiedsrichterin Anna-Lena Weiss (auf dem Foto rechts) durfte sich ĂŒber positive Nachrichten sowohl vom FLVW aus Kaiserau als auch zusĂ€tzlich vom DFB aus Frankfurt freuen. Aus Kaiserau erfuhr sie, dass ihr der Sprung in die nĂ€chsthöhere Liga geglĂŒckt ist und sie in der kommenden Saison EinsĂ€tze in der höchsten Verbandsspielklasse, der Oberliga Westfalen, erhalten wird. Als weitere Krönung ihrer herausragenden vergangenen Saison gelang ihr zusĂ€tzlich der Aufstieg in die zweite Frauen-Bundesliga, wodurch sie gleichzeitig als vierte Offizielle in der ersten Frauen-Bundesliga eingesetzt wird. Auch sie nahm zusammen mit Juan im Juli die letzte HĂŒrde mit der PrĂŒfung am DFB-Campus und wird somit definitiv zur nĂ€chsten Saison in den höchsten Frauenspielklassen zum Einsatz kommen.
Liebe Anna-Lena, auch dir unsere herzlichsten GlĂŒckwĂŒnsche. Wir sind ĂŒberzeugt, dass sich unsere beiden Schiedsrichter:innen in der nĂ€chsten Saison in den neuen Spielklassen etablieren werden und hoffen, dass wir in naher Zukunft weitere Aufstiege verzeichnen können.
NatĂŒrlich wollen wir auch unseren weiteren Schiedsrichterkader des HSC nicht vergessen. Aus Besorgnis, dass hier der ein oder andere zu einem möglichen Vereinswechsel angesprochen wird, nennen wir sie alle nur beim Vornamen (und HSC-Insider wissen sofort, wer gemeint ist): Adem A., Bernd E., Nico G., Michael T. und Klaus-Dieter R. Diese Sportskollegen pfeifen in der Bezirks- und Kreisklasse. Eine weitere Schiedsrichter-AnwĂ€rterin ist beim FLVW gemeldet und nimmt an einem Lehrgang in Kaiserau teil.
Und zu guter Letzt möchten wir unsere ehemaligen Schiedsrichter nicht vergessen, die jahrelang fĂŒr den HSC gepfiffen haben und bis heute noch Vereinsmitglieder sind: Paul Schöttler, Joachim Hamann, Patrick Rump, GĂŒnter Gödecke und Rainer Scheele.
Wir als HSC sind sehr stolz auf die Leistungen unserer Schiedsrichter:innen und wĂŒnschen alles Gute und viel Erfolg auch in der nĂ€chsten Saison.
Walking Football ist eine besondere Form des FuĂballs, die sowohl körperliche Fitness fördert als auch den Teamgeist stĂ€rkt. Bei uns geht es nicht nur um den sportlichen Erfolg, sondern vor allem um den SpaĂ am Spiel und das gemeinsame Miteinander. Ob jung oder alt, Einsteiger oder erfahrener Spieler â bei uns ist jeder willkommen, der Freude am FuĂball hat und etwas Neues ausprobieren möchte.
Wenn du Interesse hast, Walking Football kennenzulernen, bist du herzlich eingeladen, montags um 19.00 Uhr ins Montanhydraulik-Stadion Holzwickede zu kommen. Egal, ob du einfach mal zuschauen oder direkt mitmachen möchtest, wir freuen uns auf dich! FĂŒr weitere Informationen oder Fragen kannst du dich auch gerne direkt an unseren Teamleiter Andreas âMotteâ GĂŒmpel wenden. Er steht dir unter der Mobilnummer 0178-3265622 zur VerfĂŒgung und beantwortet gerne alle Fragen rund um unser Team und das Training.
Trainerteam:
Christian Radzko, M: 0174-4429554
Christian Lienecke, M: 01522-1756906
e1@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Patrick Werner, Tel. 0176-32514813
Ăzcan Taslak, M: 0173-2844646
e2@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Daniel Nowak, Tel. 0163-238233
Jacob Michel
e3@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Johannes Karb, Tel. 0174-1797893
Florian Riemer
e4@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Holger Riedel, Tel. 0177-2705796
Kai Dörre, Tel. 0151-46285261
e5@hsc-holzwickede.de
Trainer:
N.N.
N.N
e6@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Frank Spiekermann, Tel. 01516-4320449
f2@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Carsten SchlĂŒter, Tel. 0174-6810969
Jan Menges, Tel. 0176-60973995
f1@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Frank Spiekermann, M: 01516-4320449
g1@hsc-holzwickede.de
Trainer:
Rene Sangmeister
Mobil: 0171 – 2949459
g2@hsc-holzwickede.de
beschlossen in der Mitgliederversammlung am 26.08.2022 in 59439 Holzwickede, Rausinger Halle
PrÀambel:
Aus GrĂŒnden der Lesbarkeit sind im Satzungstext durchgĂ€ngig alle Personen, Funktionen und AmtstrĂ€gerbezeichnungen in der mĂ€nnlichen Form gefasst. Soweit die mĂ€nnliche Form gewĂ€hlt wird, werden damit sowohl weibliche wie mĂ€nnliche oder diverse Funktions- und AmtstrĂ€ger angesprochen. Der Verein, seine Mitglieder und Mitarbeiter treten rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabhĂ€ngig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, entschieden entgegen. Er sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten fĂŒr eine AtmosphĂ€re des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten der Mitglieder, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
§ 1 Name, Sitz, GeschÀftsjahr
Der Verein fĂŒhrt den Namen Holzwickeder Sport Club.
Er hat seinen Sitz in Holzwickede und ist in das Vereinsregister beim zustÀndigen Amtsgericht eingetragen.
GeschÀftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, der sportlichen Jugendhilfe und des öffentlichen Gesundheitswesens.
Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
§ 3 GemeinnĂŒtzigkeit
Der Verein verfolgt ausschlieĂlich und unmittelbar gemeinnĂŒtzige Zwecke im Sinne des Abschnitts âSteuerbegĂŒnstigte Zweckeâ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tĂ€tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dĂŒrfen nur fĂŒr die satzungsmĂ€Ăigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhĂ€ltnismĂ€Ăig hohe VergĂŒtungen, begĂŒnstigt werden.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natĂŒrliche und juristische Person werden. Die Mitgliedschaft wird in Textform an den geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstand unter BeifĂŒgung des SEPA-Mandats fĂŒr den Lastschrifteinzug sĂ€mtlicher BeitrĂ€ge, GebĂŒhren und Umlagen beantragt. Beim Aufnahmeantrag eines MinderjĂ€hrigen oder GeschĂ€ftsunfĂ€higen ist die schriftliche Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ăber die Aufnahme entscheidet der geschĂ€ftsfĂŒhrende Vorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begrĂŒndet werden. Mit Unterzeichnung des Aufnahmeantrags erkennt der Antragsteller die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils gĂŒltigen Fassung an.
§ 5 Arten der Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus:
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
1. Der Austritt ist zum Halbjahr 30.06. oder 31.12. möglich.
2. Ein Ausschluss, ein befristetes Verbot der Teilnahme an Veranstaltungen oder Angeboten des Vereins oder eine andere StrafmaĂnahme kann erfolgen,
Der Antrag auf Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied samt BegrĂŒndung in Textform zuzuleiten. Das betroffene Mitglied wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen zu dem Antrag auf Ausschluss Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist ist vom geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstand unter BerĂŒcksichtigung einer zugegangenen Stellungnahme des betroffenen Mitglieds ĂŒber den Antrag zu entscheiden. Der Ausschluss wird dem betroffenen Mitglied in Textform mitgeteilt und ist mit Zugang wirksam. Gegen den Ausschluss besteht das Recht des Widerspruchs. Er ist spĂ€testens einen Monat nach Bekanntgabe schriftlich beim geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstand einzulegen. Ăber den Widerspruch entscheidet der erweiterte Vorstand. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
3. Ein Mitglied kann auf Beschluss des geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Der Beschluss ĂŒber die Streichung darf erst dann gefasst werden, wenn nach Versendung der Mahnung drei Wochen verstrichen sind und dem Mitglied in der Mahnung die Streichung bei Nichtzahlung angekĂŒndigt worden ist. Der Beschluss ĂŒber die Streichung ist dem betroffenen Mitglied in Textform mitzuteilen. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen sĂ€mtliche aus der Mitgliedschaft entspringenden Rechte. Die Beitragspflicht erlischt mit Beendigung des GeschĂ€ftsjahres an dem die Mitgliedschaft endet. Vereinseigene GegenstĂ€nde sind dem Verein zurĂŒckzugeben oder wertmĂ€Ăig abzugelten. Dem âehemaligen- Mitglied steht kein Anspruch auf RĂŒckzahlung ĂŒberzahlter BeitrĂ€ge zu. Die Beendigung befreit nicht von der Zahlung noch ausstehender BeitrĂ€ge o.Ă.
§ 7 BeitrÀge
Die Mitglieder sind verpflichtet MitgliedsbeitrĂ€ge zu zahlen. ZusĂ€tzlich können AufnahmegebĂŒhren, Umlagen, KursgebĂŒhren, abteilungsspezifische BeitrĂ€ge und SonderbeitrĂ€ge fĂŒr bestimmte Leistungen des Vereins erhoben werden. Ăber die Höhe der MitgliedsbeitrĂ€ge und die Höhe und FĂ€lligkeit der Umlagen entscheidet die Mitgliederversammlung. Umlagen können maximal bis zum 6-fachen des jĂ€hrlichen Mitgliedsbeitrages festgesetzt werden. Ăber Höhe und FĂ€lligkeit der ĂŒbrigen BeitrĂ€ge und GebĂŒhren entscheidet der erweiterte Vorstand. Ferner ist der Verein berechtigt, RĂŒcklastschriftgebĂŒhren und durch die RĂŒcklastschrift entstehende Kosten in Rechnung zu stellen. Wenn der Beitrag im Zeitpunkt der FĂ€lligkeit durch Verschulden des Mitglieds nicht beim Verein eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung im Zahlungsverzug. RĂŒckstĂ€ndige BeitrĂ€ge und GebĂŒhren können nach vorangegangenem Mahnverfahren auf dem Rechtsweg eingetrieben werden. Dadurch entstehende Kosten sind vom Mitglied zusĂ€tzlich zu zahlen. Die BeitrĂ€ge und GebĂŒhren werden ohne gesonderte Rechnungsstellung im Voraus fĂ€llig. Sie werden ebenso wie die Umlagen und sonstige zu leistenden Geldzahlungen bei Mitgliedern, die ein SEPA-Mandat erteilt haben, zum FĂ€lligkeitstermin eingezogen. Bei Neueintritt sind BeitrĂ€ge und GebĂŒhren zu Beginn der Mitgliedschaft fĂ€llig. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Ănderungen der Bankverbindung, der Anschrift sowie der E-Mailadresse mitzuteilen. Ăber Ausnahmen zu diesen Regelungen insbesondere auch ĂŒber Stundungen oder Erlass von MitgliedsbeitrĂ€gen, GebĂŒhren oder Umlagen bzw. den Erlass der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, entscheidet in EinzelfĂ€llen der geschĂ€ftsfĂŒhrende Vorstand. NĂ€heres regelt die Beitragsordnung.
§ 8 Haftung
Der Verein haftet nicht fĂŒr fahrlĂ€ssig verursachte SchĂ€den und Verluste, die Mitglieder bei der AusĂŒbung des Sports, bei Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder GerĂ€ten des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen bzw. bei einer sonst fĂŒr den Verein erfolgten TĂ€tigkeit erleiden, soweit solche SchĂ€den oder Verluste nicht durch bestehende Versicherungen gedeckt sind.
Die Haftung des Vorstandes, von ehrenamtlich TÀtigen und Organ- oder AmtstrÀgern ist auf Vorsatz und grobe FahrlÀssigkeit begrenzt.
§ 9 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
§ 10 Mitgliederversammlung
Jede Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstands geleitet. Ist kein Mitglied des geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstands anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Der Versammlungsleiter bestimmt den ProtokollfĂŒhrer.
Teilnahme- und stimmberechtigten Personen, die online an der virtuellen oder hybriden Mitgliederversammlung teilnehmen, wird durch geeignete technische Vorrichtungen die Möglichkeit gegeben, virtuell an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auf elektronischem Wege auszuĂŒben. Die Einzelheiten zur Registrierung und GewĂ€hrleistung der Zugangsberechtigung und AusĂŒbung des Stimmrechts können in der GeschĂ€ftsordnung geregelt werden. Die Auswahl der technischen Rahmenbedingungen (z. B. die Auswahl der zu verwendenden Software bzw. Programme) legt der geschĂ€ftsfĂŒhrende Vorstand per Beschluss fest.Â
Technische Widrigkeiten, die zu einer BeeintrĂ€chtigung bei der Teilnahme oder bei der StimmrechtsausĂŒbung fĂŒhren, berechtigen die teilnahme- und stimmberechtigten Personen nicht dazu, gefasste BeschlĂŒsse und vorgenommene Wahlen anzufechten, es sei denn, die Ursache der technischen Widrigkeiten ist dem Verantwortungsbereich des Vereins zuzurechnen.
Im Ăbrigen gelten fĂŒr die virtuelle bzw. hybride Mitgliederversammlung die Vorschriften ĂŒber die Mitgliederversammlung sinngemĂ€Ă.
Die Einberufung einer von den Mitgliedern geforderten Versammlung hat dann innerhalb von 3 Monaten zu erfolgen. In der Einladung mĂŒssen alle GrĂŒnde, die seitens der Mitglieder fĂŒr die DurchfĂŒhrung der Mitgliederversammlung genannt worden sind, in ihrem wesentlichen Inhalt wiedergegeben werden.
Sie entscheidet bei BeschlĂŒssen und Wahlen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gĂŒltigen Stimmen. Stimmenthaltungen werden als ungĂŒltige Stimmen gewertet und nicht mitgezĂ€hlt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag. Ănderungen der Satzung oder des Vereinszwecks können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gĂŒltigen Stimmen beschlossen werden. SatzungsĂ€nderungen aufgrund von Auflagen des Registergerichts oder anderer Behörden sowie redaktionelle Ănderungen können vom geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstand beschlossen werden.
Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen grundsĂ€tzlich offen per Handzeichen oder bei Teilnahme an einer virtuellen oder hybriden Mitgliederversammlung auch durch elektronische Stimmabgabe. Wenn geheime Abstimmung beantragt wird, entscheidet darĂŒber die Mitgliederversammlung. Eine geheime Abstimmung ist durchzufĂŒhren, wenn dies von mindestens einem FĂŒnftel der abgegebenen gĂŒltigen Stimmen verlangt wird.
§ 11 Vorstand
  Der erweiterte Vorstand kann bei Bedarf durch den geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstand um weitere Personen ergĂ€nzt werden:
       Die Amtszeit beginnt
Der geschĂ€ftsfĂŒhrende Vorstand ist berechtigt, bei Bedarf aufgabenbezogen fĂŒr einzelne Projekte oder befristet besondere Vertreter nach § 30 BGB zu bestellen und diesen die damit verbundene Vertretung und GeschĂ€ftsfĂŒhrung zu ĂŒbertragen.
Er kann ferner fĂŒr bestimmte Aufgaben AusschĂŒsse bilden, Aufgaben delegieren und Ordnungen (insbesondere Beitrags-, Finanz- und GeschĂ€ftsordnung) erlassen. Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.
Die Mitglieder des geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstands können an allen Sitzungen der Organe und Abteilungen teilnehmen.
Der geschĂ€ftsfĂŒhrende Vorstand ist beschlussfĂ€hig, wenn mindestens die HĂ€lfte der sich im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder anwesend ist. Er kann MehrheitsbeschlĂŒsse im Umlaufverfahren per E-Mail oder per Telefon- oder Videokonferenz fassen, wenn mindestens die HĂ€lfte der Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung per E-Mail oder Telefon- bzw. Videokonferenz mitwirken. In Telefon- oder Videokonferenzen gefasste BeschlĂŒsse sind innerhalb einer Woche zu dokumentieren. Die Mitglieder des geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstandes haben in der Sitzung des geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstandes je eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Im Ăbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins, die im Auftrag des Vereins handeln, einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB fĂŒr solche Aufwendungen, die ihnen durch die TĂ€tigkeit fĂŒr den Verein entstanden sind. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann grundsĂ€tzlich nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewĂ€hrt, wenn die Aufwendungen mit prĂŒffĂ€higen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.
§ 12 Vereinsjugend
– die Jugendversammlung
– der Jugendvorstand
§ 13 Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens zehn Personen. die
von der Mitgliederversammlung fĂŒr jeweils zwei Jahre gewĂ€hlt werden.
Aufsichtsratsmitglieder können nur aus wichtigem Grund durch die
Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen abberufen
werden.
Scheiden Mitglieder vorzeitig aus, kann der geschĂ€ftsfĂŒhrende Vorstand
Nachfolger*innen bestellen, die das Amt kommissarisch ausfĂŒhren. Dies gilt
insbesondere, wenn die verbleibende Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder drei
Personen unterschreitet. Die folgende Mitgliederversammlung wÀhlt dann den/die
Nachfolger*innen bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€Ăigen Neuwahl.
§ 13 a:
Dem Aufsichtsrat obliegt es, den geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstand bei der Planung und Umsetzung wichtiger Angelegenheiten zu beraten, bei strategischen Entscheidungen mitzuwirken und die Wirtschafts- und Finanzsituation zu kontrollieren. Hierzu haben der /die Vorsitzende und/oder ein*e Vertreter*in das Recht, ohne Stimmrecht an den Sitzungen des geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstands beratend teilzunehmen.
Zur Ăbernahme von BĂŒrgschaften, Garantien und Ă€hnlichen Handlungen sowie
Investitionsvorhaben ĂŒber 20.000 ⏠und deren Finanzierung wird die Zustimmung des Aufsichtsrates benötigt.
Die Haftung der Mitglieder des Aufsichtsrates wird auf Vorsatz und grobe
FahrlÀssigkeit beschrÀnkt.
Weiteres regelt eine GeschĂ€ftsordnung des Aufsichtsrates, die der Zustimmung des geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstands bedarf.
§14 Datenschutz
besteht auch ĂŒber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein oder dem Vereinsamt hinaus.
§ 15 KassenprĂŒfer
Die Mitgliederversammlung wĂ€hlt alle zwei Jahre zwei KassenprĂŒfer*innen, die nicht dem erweiterten Vorstand angehören dĂŒrfen. Sie prĂŒfen mindestens einmal jĂ€hrlich die Kasse des Vereins.
Die KassenprĂŒfer erstatten auf der Mitgliederversammlung Bericht und beantragen bei ordnungsgemĂ€Ăer FĂŒhrung der KassengeschĂ€fte die Entlastung des geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstands.
§16 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Voraussetzung ist, dass 3/4 der abgegebenen gĂŒltigen Stimmen zustimmen. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlieĂt, sind die Mitglieder des geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstands die Liquidatoren.  Je zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder nach Wegfall der steuerbegĂŒnstigten Zwecke fĂ€llt das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vereinsvermögen an die Gemeinde Holzwickede, die es unmittelbar und ausschlieĂlich fĂŒr gemeinnĂŒtzige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Sports, zu verwenden hat.
Im Falle einer Fusion des Vereins mit einem anderen Verein fĂ€llt das Vermögen nach Vereinsauflösung an den neu entstehenden, steuerbegĂŒnstigten Fusionsverein bzw. den aufnehmenden steuerbegĂŒnstigten Verein, der es ausschlieĂlich und unmittelbar fĂŒr gemeinnĂŒtzige Zwecke zu verwenden hat.
Gemeinsamen sportlichen und ethischen Zielen und Idealen verpflichtet und getragen von dem Bestreben, den Menschen in unserer Region eine attraktive sportliche und vom Gemeinschaftsgedanken geprÀgte Heimat zu bieten, ist aus der Spielvereinigung Holzwickede und der Sportgemeinschaft Holzwickede im Jahre 2015 der
entstanden.
Am Rande des Ruhrgebiets gelegen und tief verwurzelt in dessen Tradition mit ehrlicher Arbeit, Offenheit und Verbundenheit mit Region, Menschen und Geschichte ist es unser Bestreben, eine echte Gemeinschaft mit starkem Wir-GefĂŒhl zu sein.
Wir alle, das sind die FuĂballerinnen und FuĂballer jeden Alters, die Aktiven des Gesundheits-, Breiten und Rehabilitations-Sports, alle passiven und langjĂ€hrigen Mitglieder, unsere Förderer, UnterstĂŒtzer und Partner. Wir alle sind Teil des HSC, stehen zu ihm, zu seinen Werten und Zielen.
Wir wollen alle unsere Mitglieder, von der Jugend bis zum Seniorenalter, fĂŒr den Sport begeistern. Unser Angebot im Breiten- und Gesundheitssport soll die Gesundheit, das Wohlbefinden und die LeistungsfĂ€higkeit gezielt erhalten, fördern und Freude an der Bewegung und der gemeinsamen sportlichen BetĂ€tigung vermitteln.
Der Leistungssportgedanke ist bei uns fest und nachhaltig verankert. Unsere erste und zweite Herrenmannschaft, die erste Damenmannschaft sowie die ersten Teams der A-, B-, C- und D-Jugend werden nach dem Leistungssportprinzip gefĂŒhrt und sollen eine herausgehobene Position im FuĂball der Region einnehmen.
Auch allen weiteren Mannschaften soll ein organisierter Sportbetrieb mit qualifizierten Trainern, Meisterschafts- und Freundschaftsspielen angeboten werden.
Unsere Nachwuchsarbeit ist eine entscheidende Grundlage fĂŒr den Bestand und die Entwicklung unseres Vereins. Kooperationen, zum Beispiel mit KindergĂ€rten und Schulen streben wir an. Junge Talente sollen gezielt gefördert werden.
Um eine nachhaltige Entwicklung und beste Trainingsbedingungen zu gewĂ€hrleisten, legen wir groĂen Wert auf eine qualifizierte Ausbildung aller unserer Ăbungsleiter. Das gilt fĂŒr den Leistungs-, aber auch fĂŒr den Gesundheits- und Breitensport.
Wir sind in der Region fest verwurzelt
Die Liebe zum Sport und unsere Identifikation mit dem HSC ist der Motor fĂŒr unser sportliches, soziales und gesellschaftliches Engagement. Die Gemeinde Holzwickede mit ihrer historischen Entwicklung ist die Keimzelle unseres Vereins. Wir stehen fest zu dieser Region, sind elementarer Bestandteil von ihr und wollen ihre positive Entwicklung aktiv fördern und mitgestalten.
Wir wollen allen Mitgliedern eine sportliche und soziale Heimat bieten und ihnen und unseren AnhÀngern einen wichtigen Lebensinhalt geben. Unser Auftrag als wichtiger Teil des Gemeinwesens sieht Engagement auch in sozialen und sozialpolitischen Fragen vor, wobei wir stets sowohl das Wohl unserer Mitglieder als auch das Gemeinwohl im Blickfeld haben.
Sport ĂŒberwindet Barrieren. SolidaritĂ€t, Fairplay, Toleranz, gleiche Rechte und Pflichten und der Wille, sich fĂŒr den Verein einzusetzen und auch zu engagieren â das prĂ€gt unsere tĂ€gliche Arbeit. Wir beziehen jeden, der zu uns kommt und unsere Werte und Ziele achtet, in unsere Gemeinschaft ein und nehmen uns Menschen an, die in Not geraten und/oder krank sind und unserer Hilfe bedĂŒrfen.
Wir sind mutig und fördern Zivilcourage.
Wir begreifen Vielfalt als Aufgabe und Chance. Jeder ist uns willkommen, unabhĂ€ngig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder Behinderung. Rassismus in seinen unterschiedlichsten Erscheinungsformen lehnen wir nachdrĂŒcklich ab.
Wir sind nah â vor allem und gerade dann, wenn’s drauf ankommt
In guten, aber insbesondere in schlechten Zeiten stehen wir eng zusammen. Wir helfen und unterstĂŒtzen einander. Jeder Einzelne von uns ist Botschafter des HSC und soll ein positives Bild des Vereins nach innen und auĂen vermitteln. Unsere respektvolle, kritikfĂ€hige, tĂ€glich lernende und sich entwickelnde Gemeinschaft bildet das Fundament unseres Handelns.
Ob in den FuĂballmannschaften, Schiedsrichter, beim Gesundheits-, Breiten und Reha-Sport, Offizielle, Vorstand und GeschĂ€ftsfĂŒhrung: jeder gibt sein Bestes und setzt sich nach besten KrĂ€ften fĂŒr das Wohl des Vereins ein. Wir arbeiten konsequent an unserer Gesunderhaltung und Fitness und wollen im Wettkampf mit fairen Mitteln immer das Beste aus uns herausholen.
Wir werden unsere Freunde und Fans nicht enttÀuschen, denn sie sind mit ihrer Leidenschaft und LeidensfÀhigkeit das Herz der HSC und gehören ebenso wie unsere passiven Mitglieder zu unserer Familie.
Bei der FĂŒhrung unseres Vereins wollen wir professionell, seriös, unabhĂ€ngig, kontinuierlich, nachhaltig und vorausschauend handeln und den HSC selbstbewusst, aber achtsam und behutsam in die Zukunft fĂŒhren.
Dazu gehört ein kameradschaftliches Miteinander aller Akteure im Vorstand und in den Abteilungen mit allen FunktionĂ€ren, Sportlern und Helfern. Unseren sportlichen, wirtschaftlichen und politischen Partnern begegnen wir fair und loyal. Mit einer kontinuierlichen und offenen Kommunikation nach innen und auĂen wollen wir Transparenz und Akzeptanz fördern.
Du möchtest Mitglied werden in einem starken Verein? Wir freuen uns darauf, Dich in unserer Gemeinschaft zu begrĂŒĂen, mit Dir gemeinsam FuĂball zu schauen oder zu spielen, deine Teilnahme an einer der zahlreichen Kurse unserer Abteilung Gesundheitssport – oder, falls Du uns einfach nur unterstĂŒtzen magst, freuen wir uns auch ĂŒber eine passive Mitgliedschaft! Jedermann/-frau ist bei uns herzlich Willkommen!
Ab sofort gibt es fĂŒr alle Abteilungen nur noch ein Antragsformular. Mitglieder fĂŒr die eine Spielberechtigung beantragt werden soll nutzen bitte das entsprechende Formular des WDFV:
Des Weiteren haben wir die Informationspflichten gemÀà DSGVO, sowie die Beitragsordnung in neuer Fassung veröffentlicht.
Ăffnen Sie das Anmeldeformular am Ende dieser Seite (Button), drucken Sie es aus, und senden Sie es uns ausgefĂŒllt zu.
Das Mitglied ist damit berechtigt, ohne zusĂ€tzliche Kosten, an allen Abschnitten eines nicht fest definierten Sportkurses im Jahr teilzunehmen. Ausnahme: Aquafitness (muss eine ZusatzgebĂŒhr entrichtet werden).
Vereinsbeitrag-Staffelung:
Ihre Kursanmeldung wird nun an unser Team zur Bearbeitung weitergeleitet.
Sie können dieses Fenster nun schlieĂen.
Die DamenfuĂballmannschaft des Holzwickeder Sport Clubs (HSC), die sich vor einigen Jahren aufgelöst hatte, ist zurĂŒck, allerdings anders als man vielleicht denkt. Statt des regulĂ€ren Ligabetriebs, des wöchentlichen Trainings und des Drucks, um Punkte zu kĂ€mpfen, steht heute die Freude am Spiel im Mittelpunkt.Â
Einmal im Monat finden sich die ehemaligen Spielerinnen wieder auf dem FuĂballplatz zusammen. Es geht nicht um den Sieg oder die perfekte Taktik, sondern darum, die alten Zeiten aufleben zu lassen, den Ball laufen zu lassen und gemeinsam SpaĂ zu haben.
Diese monatlichen Treffen sind mehr als nur ein Hobby. Sie sind eine Gelegenheit, Freundschaften wieder aufleben zu lassen und neue Erinnerungen zu schaffen. Wenn die Frauen des HSC den Rasen betreten, kehren das Lachen, der Teamgeist und die Leidenschaft zurĂŒck, die sie einst verbunden haben. Es ist ein Beweis dafĂŒr, dass die Liebe zum Spiel und die Verbindung untereinander auch nach Jahren nicht verloren gehen. Sie zeigen, dass FuĂball nicht immer ein Leistungssport sein muss, sondern einfach nur ein Spiel sein kann, just for fun.